Page 28 - Costa Live Magazine eastern - 2017
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Dr. Alexander Steinmetz
DIE SPANISCHE IMMOBILIEN-SL - Modell oder Steuerfalle?
von Rocío García und Dr. Burckhardt Löber
Dr. Alexander Steinmetz und Rocío García,
Partner der Löber Steinmetz & García Partnerschaft v on Rechtsanwälten mbB, Frankfurt, Köln und Palma, Tel. +49 (0)6996221123, info@loeber-steinmetz.de
Spaniens Wirtschaft be ndet sich im Aufwind und übersteigt bei Weitem die europä- ischen Vergleichswerte. Das gilt sowohl für den Tourismussektor als auch für die Immo- bilienwirtschaft. Manch einem aus den arabischen Ländern oder aus der Türkei nach Spanien umgeleiteten Tourist gefällt Spanien so sehr, dass er mit dem Erwerb einer Feri- enimmobilie liebäugelt. In der spanischen Immobilienlandschaft stößt er immer wieder auf die so genannte Immobilien-SL, ein zumindest in der Vergangenheit häu g verwen- detes Erwerbsmodell. Wesentliche Einzelheiten dieser Rechts gur sollten in diesem Bei- trag kritisch beleuchtet und der Erwerbssituation durch eine natürliche Person gegenüber gestellt werden.
Einzelheiten der „Immobilien-SL“
Eine spanische GmbH, eine „sociedad de responsabilidad limitada“, abgekürzt SL, ist eine häu g anzutreffende Rechts gur in der spanischen Immobilienlandschaft. Das Min- destkapital der SL beträgt knapp 3.000 Euro. Die SL kann einen oder mehrere Gesell- schafter haben, die als solche wirtschaftliche Miteigentümer der Immobilie sind. Die SL hat einen oder mehrere Geschäftsführer, in Spanien administrador genannt, der für die Geschicke der Gesellschaft verantwortlich ist und diese leitet. Die Satzung der Gesell- schaft regelt die Einzelheiten ihres Lebens und ihrer Aktivitäten. Die gesetzliche Rege- lung für SLs be ndet sich im spanischen Kapitalgesellschaftsgesetz (Ley de Sociedades de Capital). Die Gesellschaft wird nach ihrer Gründung in das für ihren Sitz zuständige Handelsregister eingetragen. Als juristische Person nimmt die SL am Rechtsverkehr teil. Die Immobilien-SL ist aufgrund ihrer Satzung befugt, Immobilien zu erwerben, zu ver- walten und zu veräußern.
Vorteile und Nachteile der Immobilien-SL
Die übliche Vorgehensweise von Privatpersonen, Immobilieneigentum zu erwerben, ist der direkte Erwerb durch diese Person, also nicht über eine Gesellschaft. Der oder die Eigentümer werden dann nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages als Eigentümer im spanischen Grundbuch (Registro de la Propiedad) eingetragen.
Vielfach wurde die Rechts gur der SL gewählt, um nicht als natürliche Person in Erschei- nung zu treten, sondern um anonym zu bleiben. Einem Gerücht zufolge, das ebenso falsch wie weit verbreitet ist, geht im Falle des Todes des oder der Gesellschafter das Eigentum an der SL steuerfrei auf die Erben über. Wer also meinte, mit der Immobilien-SL den Stein der Weisen gefunden zu haben, muss in der Stunde der Wahrheit tief enttäuscht werden oder worden sein, denn auch der Erwerb von Gesellschaftsanteilen von Todes wegen unterliegt ebenso der Erbschaftsteuer wie der direkte Erwerb einer Immobilie.
Rocío García
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