Page 39 - Costa Live - Magazine
P. 39
Hohe Steuerstrafen
Wer also beispielsweise einen Handwerker mit der Errichtung ei- ner Natursteinmauer beauftragt und ihm für diese Leistung mehr als 2.500 € in bar (en efectivo) bezahlt, begeht eine sogenannte sanción grave, also einen schwerwiegenden Verstoß. Diese Ordnungswidrig- keit bezieht sich auf beide Seiten, auf den Zahler wie auch auf den Empfänger der Zahlung.
Die Steuerstrafe beläuft sich bei Barzahlung von mehr 2.500 Euro auf 25% des bar bezahlten Betrages. Durch Selbstanzeige innerhalb einer Frist von drei Monaten ab Zahlung kann sich jede Partei Straffreiheit erkaufen. Die Verjährungsfrist beläuft sich auf fünf Jahre. Die Regelung gilt auch für Teilzahlungen in bar. Der Gesamtbetrag der Rechnung ist maßgeblich, nicht jedoch die bewirkte Teilzahlung.
Das Gesetz gilt jedoch nicht für private Geschäfte, wenn also auf keiner Seite ein Unternehmer oder Freiberufler tätig ist, wenn zum Beispiel ein Schrank als Erbstück zwischen Privatleuten verkauft wird und der Kauf- preis die 2.500 Euro-Marke überschreitet.
Die Autoren dieses Beitrags sind Rechtsanwälte der
Löber Steinmetz & García Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt am Main und Köln
Tel. +49 (0)69 96221123 info@loeber-steinmetz.de
In Kooperation mit
Löber Steinmetz García Rechtsanwälte y Abogados S.L.P. Mallorca und Teneriffa
Tel. +34 971 72 03 72 Tel. +34 922 38 03 15
Für Nichtresidente beläuft sich die Barzahlungsgrenze auf 15.000 Euro. Wer in Spanien nicht ansässig ist und Leistungen an einen spanischen Un- ternehmer erbringt, darf Barzahlung bis zu 15.000 Euro leisten. In diesen Fällen ist jedoch der Nachweis erforderlich, dass in Spanien kein steuer- licher Wohnsitz besteht. Es müssen in diesen Fällen die Belege innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren ab Zahlungszeitpunkt aufbewahrt werden.
39

