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 BARZAHLUNG SPANISCHER UNTERNEHMERRECHNUNGEN Die 2.500 €-Grenze ist zu beachten
von Dr. Burckhardt Löber und Dr. Alexander Steinmetz
Dr. Burckhardt Löber Dr. Alexander Steinmetz
Das während der spanischen Finanzkrise erlassene Gesetz Nr. 7/2012 v. 29.10.2012 ist manchem Auftraggeber nicht bewusst oder bekannt. Danach dürfen bei gewerblichen Aktivitäten Barzahlungen nur bis zu einem Betrag von 2.500,- € vorgenommen werden.
Bei Unternehmerrechnungen, also bei solchen von Handwerkern, Freibe- ruflern etc. gilt diese Barzahlungsgrenze von 2.500,- Euro. Wer höhere Rechnungen vorliegen hat, muss diese über die Bank begleichen, sei es mittels Überweisung oder durch Bankschecks.
Es soll damit bewirkt werden, dass Zahlungen für Wirtschaftsgüter und Leistungen nicht am Fiskus vorbei – steuerfrei – bewirkt werden. Es handelt sich mithin um ein sehr detailliertes und weitgreifendes Gesetz zur Be- kämpfung der Steuerhinterziehung. Was vom Gesetz nicht erfasst wird, sind Barzahlungen an Kreditinstitute, wenn beispielsweise die Rechnung eines Bauunternehmers hiermit bezahlt werden wird.
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