Page 29 - Costa Live Magazine 03 2016
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Das Oberlandesgericht Schleswig hat in seinem Urteil vom 17.11.2015 (3 U 30/15) dem überlebenden Lebenspartner einen Anspruch auf den hälftigen Guthabenbetrag des Bankkontos gewährt, obwohl das Bank- konto nur auf den Namen des verstorbenen Lebenspartners lief. Das Gericht sah es als ausreichend an, dass das eingezahlte Spargutha- ben aus dem gemeinschaftlichen Verkaufserlös eines Investmentfonds stammte und zur Renovierung der im gemeinschaftlichen Miteigentum der Lebenspartner stehenden Wohnung dienen sollte.
Besser ist es jedoch, insbesondere  nanzielle Themen rechtzeitig zu klären und zu regeln, um im Falle von Kon ikten wie Trennung oder Tod des Lebenspartners klare und eindeutige Vereinbarungen zu haben.
Angesichts der heute vorherrschenden liberalen Auffassung hinsichtlich des dauerhaften Zusammenlebens von Menschen in nichtehelichen Le- bensgemeinschaften handelt es sich nicht um ein Sonderproblem von Minderheiten; schließlich kennen die meisten Autonomen Gemeinschaften Spaniens entsprechende gesetzliche Regelungen für so genannte Mini- Ehen, die nicht vor dem Standesbeamten zustande kommen, sondern aufgrund gemeinsamen Entschlusses und entsprechender Erklärungen der Partner begründet werden.
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