Page 28 - Costa Live Magazine 03 2016
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Dr. Burckhardt Löber
Dr. Alexander Steinmetz
Lebenspartnerschaft und Bankkonten Probleme beim Tod des Partners
Von Dr. Burckhardt Löber und Dr. Alexander Steinmetz Dr. Burckhardt Löber:
Rechtsanwalt und Abogado in Frankfurt/Main
Dr. Alexander Steinmetz, Mag. Iur.
Rechtsanwalt und Abogado Inscrito
Die Autoren dieses Beitrags sind Mitglieder der Löber & Steinmetz Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB , Frankfurt am Main und Köln Tel. +49 (0)69 96221123, info@loeber-steinmetz.de
Wer in einer Lebenspartnerschaft lebt, sollte  nanzielle Dinge so regeln, dass bei dem Ableben eines Partners insoweit keine Probleme oder gar Rechtstreitigkeiten entstehen. Dies gilt natürlich auch für den Fall der Trennung.
Während Lebenspartnerschaften in Spanien in einzelnen autonomen Ge- meinschaften (Comunidades autónomas) zumeist gesetzlich geregelt sind, fehlen in Deutschland für heterosexuelle Paare entsprechende Gesetze. Wer in Spanien in einer so genannten „Mini-Ehe“ lebt, die allerdings in den meisten autonomen Gemeinschaften registriert werden muss, hat beim Ableben des Partners gute Karten: der Partner der so genannten „pareja de hecho“ oder „pareja estable“ wird erbmäßig dem Ehepartner gleichgestellt. In Deutschland dagegen, wo Art. 6 des Grundgesetzes die Ehe dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung unterstellt, geht der nichteheliche Lebenspartner in diesen Fällen von Gesetzes wegen leer aus, es sei denn, es handelt sich um eine sogenannte gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft deutschen Rechts.
Da beim Tod eines Lebenspartners einer nichtehelichen Lebenspartnerschaft häu g Probleme mit gesetzlichen Erben auftreten, sollte man im eigenen als auch im Interesse des anderen Lebenspartners rechtzeitig Vorsorge treffen. Zu Kon ikten führt in der Regel, wenn nur ein Bankkonto der Lebenspartner besteht, das lediglich einen der beiden als Kontoinhaber und/oder Verfü- gungsberechtigten ausweist. In diesen Fällen sollte ein Gemeinschaftskonto auf den Namen beider Lebenspartner eingerichtet werden, das beiden Le- benspartnern eine gesicherte Stellung gegenüber der Bank und auch ge- genüber den Erben des verstorbenen Lebenspartners bietet.
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