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  Was ist die NIE ? Eine Lehrstudie für Ausländer in Spanien
von Dr. Alexander Steinmetz und Boris Klemmer
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Dr. Alexander Steinmetz
Die Autoren dieses Beitrags sind Rechtsanwälte der
Löber Steinmetz & García Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB,
Frankfurt am Main und Köln In Kooperation mit
LÖBER STEINMETZ GARCIA, RECHTSANWÄLTE Y ABOGADOS, S.L.P
Palma de Mallorca und Tenerife
Tel. +49 (0)69 96221123
Mail: info@loeber-steinmetz.de
Eine alte deutsche Lebensweisheit lautet: „Man soll nie Nie sa- gen“. Denn man weiß nicht, was in der Zukunft alles möglich und notwendig sein wird. Allerdings gilt diese Lebensweisheit nicht jenseits der Pyrenäen, wo die NIE von lebenswichtiger Bedeutung ist. Die Wurzel des Kürzels NIE lautet: Número de Identificación de Extranjeros, also auf gut deutsch “Aus- länder-Identifikations-Nummer“.
Wer und wozu braucht man die NIE
Wer in Spanien beruflich, behördlich, als Unternehmer, Erbe oder Mieter, Käufer oder Verkäufer tätig werden will, benötigt die NIE. Wer rechtliche oder wirtschaftliche Interessen in Spani- en hat, kommt ohne NIE nicht aus. Das gilt sowohl für residente als auch für nicht-residente Ausländer, für Brexit-Briten ebenso wie für EU- oder Nicht-EU-Ausländer.
So kann man ohne NIE: kein Bankkonto eröffnen, keinen Ver- trag über Telefon-, Strom-, Wasser oder einen Mietvertrag ab- schließen; keine Steuern zahlen und nicht als Käufer oder Erbe ins Grundbuch kommen.
Die spanische Grundbuchordnung (Ley Hipotecaria) ordnet an, dass Rechtsgeschäfte, die Änderungen in Bezug auf das Eigen- tum oder dingliche Rechte bewirken, durch das Grundbuchamt erst nach Nachweis der Steuernummer aller Urkundsbeteiligten eingetragen werden dürfen.
Gesetzliche Grundlage und Erfordernisse
Die gesetzliche Grundlage der NIE bildet das spanische Aus- ländergesetz 4/2000 i.V. m. dem Königlichen Dekret 55/2011. Art. 206 dieses Dekrets nennt die erforderlichen Einzelheiten zur Erlangung der NIE. Am Anfang steht das Formular EX-15, also der Antrag auf Erteilung der NIE. Das Formular soll per Computer mit Großbuchstaben zu allen erfragten Einzelheiten ausgefüllt und unterschrieben werden. Hierbei ist der Perso- nalausweis oder Reisepass nebst einer Kopie vorzulegen. In spanischer Sprache sind die wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Gründe der NIE-Beantragung anzugeben, etwa Ab-

















































































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