Page 32 - Costa Live Magazine
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Dr. Alexander Steinmetz
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Gehört die Spanienimmobilie einem oder beiden Ehepartnern gemeinsam?
Wie lautet die Grundbucheintragung?
Hat ein Partner die Immobilie bereits in die Partnerschaft eingebracht oder hat er sie während der Ehe durch Schenkung oder Erbschaft allein erworben?
Sind die Partner miteinander verheiratet?
Existiert ein Ehevertrag?
Gibt es zwischen den Partnern Absprachen über das künftige Schicksal der Spanienimmobilie?
Soll die Immobilie künftig auf einen Partner allein eingetragen werden?
Soll die Immobilie an Dritte verkauft werden?
Soll eine Ehepaar-WG begründet werden?
Soll die Immobilie geteilt werden? Ist dies möglich?
Soll die Immobilie wegen augenblicklich schlechter Verkaufspreise zunächst vermietet werden?
Bei Finanzierung der Immobilie: Lautet die Hypothek auf beide oder nur auf einen Partner?
Wie ist die Steuersituation?
DIE SPANISCHE SCHEIDUNGSIMMOBILIE Hinweise + Rechte + Möglichkeiten
Von Dr. Alexander Steinmetz und Frau Rocío García Alcázar
Dr. Alexander Steinmetz und Rocío García,
Partner der Löber Steinmetz & García Partnerschaft v on Rechtsanwälten mbB, Frankfurt, Köln und Palma, Tel. +49 (0)6996221123, info@loeber-steinmetz.de
Eine spanische Ferienimmobilie kann viel Freude, aber in einer veränderten Lebenssitua- tion auch viel Kummer bereiten. Was in guten Zeiten galt, kehrt sich in schlechten Zeiten ins Gegenteil um. Der Streit um die gemeinsame Immobilie beschäftigt viele Ehegatten nach gescheiterter Beziehung. Schließlich geht heutzutage jede dritte Ehe in die Brüche. Zu diesem Thema kann eine klare und eindeutige Stellungnahme, die für alle Fälle gilt, nicht formuliert werden, zu unterschiedlich sind die jeweiligen Fallkonstellationen und Ausgangspositionen. Dies soll zunächst anhand der nachstehenden Fragestellungen erläutert werden:
Rocío García
Musterbeispiele
Da die Fallkonstellationen und Ausgangspositionen so unterschiedlich sind, sollen nach- stehend anhand von drei Musterbeispielen typische Situationen dargestellt werden, in denen sich die Partner einer spanischen Scheidungsimmobilie jeweils be nden können: Beispiel 1:
Beide Ehepartner erwerben eine Spanien-Immobilie je zu 1⁄2 und werden entsprechend im Grundbuch eingetragen.
Beispiel 2:
Ein Ehepartner ist bereits zum Zeitpunkt der Eheschließung Eigentümer einer spanischen Ferienimmobilie.
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