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Dr. Burckhardt Löber
Dr. Alexander Steinmetz
Was sind deutsch-spanische „Grenzpendler“
Wo ist ihr gewöhnlicher Aufenthalt?
Von Dr. Burckhardt Löber und Dr. Alexander Steinmetz Dr. Burckhardt Löber:
Rechtsanwalt und Abogado in Frankfurt/Main
Dr. Alexander Steinmetz, Mag. Iur.
Rechtsanwalt und Abogado Inscrito
Die Autoren dieses Beitrags sind Mitglieder der Löber & Steinmetz Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB , Frankfurt am Main und Köln Tel. +49 (0)69 96221123, info@loeber-steinmetz.de
Im Duden sucht man vergeblich nach dem Begriff „Grenzpendler“. Das soll einen aber nicht verdrießen, denn es gibt den Grenzpendler wirklich in seiner ganzen juristischen Dimension, nachzulesen in der Entscheidung des Berliner Kammergerichts vom 26.04.2016. Der Beschluss handelte von einem deutsch-polnischen Grenzpendler, hat aber auch Bedeutung für die entsprechende deutsch-spanische Situation. Es ging um die Frage des an- wendbaren Erbrechts bei einem deutschen Staatsangehörigen, der am 8. Februar 2016 in seiner Wohnung in einer Lagerhalle in Polen, unweit der Oder-Neiße-Grenze, verstorben war. Im fortgeschrittenen Rentenalter ging der Erblasser von Polen aus seiner bisherigen Tätigkeit als Bauunternehmer und -berater in Brandenburg nach, um dort Einkommen zu erzielen. Für „Mel- dezwecke“ behielt er seinen Zweitwohnsitz bei seiner Tochter in Berlin bei. Ein Testament hatte er nicht errichtet.
Wonach richtet sich das anwendbare Erbrecht?
Gilt polnisches Recht im Hinblick auf seine in Polen belegene Wohnung oder deutsches Recht wegen seiner sozialen Bindung an Deutschland?
Seit dem 17. August 2015, dem Inkrafttreten der EU-ErbVO 650/2012, ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers maßgeblich für das anwendbare Erbrecht, nicht mehr - wie bis zu diesem Datum – seine Staatsangehörigkeit. Eine Legalde nition des letzten gewöhnlichen Aufenthaltes gibt die europäi-
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